Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Personalvermittlung First Aid
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Personalvermittlung First Aid (nachfolgend „Vermittler“) und Arbeitgebern sowie Bewerbern, die Dienstleistungen der Personalvermittlung in Anspruch nehmen.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen von Arbeitgebern oder Bewerbern gelten nur dann, wenn der Vermittler deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Vermittler erbringt Dienstleistungen zur Identifikation, Vorauswahl und Vorstellung von Bewerbern gegenüber Arbeitgebern im Gesundheitswesen. Die Vermittlung beschränkt sich auf die Herstellung eines Erstkontakts zwischen Bewerbern und Arbeitgebern.
(2) Die Entscheidung über Auswahl, Einstellung, Vertragsgestaltung und Einsatz obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber. Der Vermittler übernimmt keine arbeits- oder ausbildungsrechtliche Verantwortung.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus individuellen Vereinbarungen zwischen Vermittler und Arbeitgeber.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Arbeitgeber und Bewerber können unverbindliche Anfragen telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular an den Vermittler richten.
(2) Ein Vermittlungsvertrag zwischen Vermittler und Arbeitgeber kommt zustande, sobald der Arbeitgeber das vom Vermittler unterbreitete Angebot schriftlich bestätigt.
§ 4 Vergütung
§ 4 Vergütung
(1) Arbeitgeber verpflichten sich zur Zahlung der im jeweiligen Vermittlungsvertrag vereinbarten Vergütung in einer Höhe von 1.250,00€ plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Für Bewerber, die einen gültigen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (ARGE) vorlegen, entstehen dem Bewerber selbst keinerlei Vermittlungsgebühren gegenüber dem Vermittler.
(3) Nimmt der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen nach der Vorstellung eines Bewerbers eine Einstellung oder Beauftragung eigenständig vor, bleibt die Vermittlungsgebühr ebenfalls geschuldet.
(5)Bei Bewerbern ohne Vermittlungsgutschein erhebt der Vermittler eine Gebühr von 250,00€.
§ 5 Haftung
(1) Der Vermittler haftet nicht für die Arbeitsleistung, Vertragserfüllung oder das Verhalten vermittelter Bewerber. Diese Verantwortung liegt ausschließlich beim Arbeitgeber.
(2) Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermittlers verursacht werden, haftet dieser im gesetzlichen Umfang.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Datenschutz
(1) Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten von Arbeitgebern und Bewerbern ausschließlich gemäß den Bestimmungen der DSGVO.
(2) Bewerber und Arbeitgeber versichern, dass die von ihnen bereitgestellten Daten rechtmäßig erhoben und übermittelt wurden.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Arbeitgeber, Bewerber und Vermittler verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vermittlung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zur Durchführung der Dienstleistung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
§ 8 Anforderungen an Bewerber
Der Vermittler weist darauf hin, dass folgende Qualifikationen im medizinischen Bereich branchenüblich sind. Die abschließende Prüfung dieser Anforderungen obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber:
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Ausbildung & Qualifikation
– Abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung oder Studium
– Erforderliche Berufszulassungen (z. B. Approbation)
– Zusätzliche Qualifikationen von Vorteil - Fachliche Kompetenzen
– Fundiertes Fachwissen
– Praktische medizinische Fähigkeiten
– Notfallkompetenz (je nach Einsatzgebiet) -
Soziale Kompetenzen
– Kommunikationsstärke
– Teamfähigkeit
– Empathie im Umgang mit Patienten -
Weiterbildungen
– Bereitschaft zur kontinuierlichen Fortbildung
– Teilnahme an fachspezifischen Schulungen -
Flexibilität & Belastbarkeit
– Bereitschaft zu Schichtdienst
– Professionelles Verhalten auch unter Belastung -
Referenzen
– Vorherige Arbeitgeberreferenzen sind wünschenswert
Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Bewerber.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 10 Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten mit Arbeitgebern, sofern diese Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermittlers.
(2) Für Bewerber gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.