Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Herzlich willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Personalvermittlung First Aid – Ihrem verlässlichen Partner für die Vermittlung von medizinischem Fachpersonal. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, unsere AGB sorgfältig durchzulesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von freiberuflichem medizinischen Fachpersonal und Auszubildenden
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Verträge zwischen der Personalvermittlung First Aid (im Folgenden "Vermittler") und den Auftraggebern, die unsere Dienstleistungen zur Vermittlung freiberuflicher medizinischer Fachkräfte und Auszubildender in Anspruch nehmen.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermittler diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Vermittler übernimmt die Vermittlung von freiberuflichem medizinischem Fachpersonal (z. B. Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten) sowie von Auszubildenden an den Auftraggeber.
(2) Die genauen Details der Dienstleistung werden in einem gesonderten Vermittlungsvertrag festgelegt, der spezifische Anforderungen und Bedingungen enthält.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Der Auftraggeber kann eine unverbindliche Vermittlungsanfrage über ein Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch an die Personalvermittlung First Aid richten.
(2) Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Vermittler einen passenden Vorschlag für medizinisches Fachpersonal oder Auszubildende unterbreitet und der Auftraggeber diesen schriftlich bestätigt.
§ 4 Vergütung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Vermittlungsvertrag vereinbarte Vergütung fristgerecht an den Vermittler zu zahlen.
(2) Die Vergütung wird fällig, sobald der vermittelte Kandidat seine Tätigkeit beim Auftraggeber aufgenommen hat.
(3) Sollte der Auftraggeber den vermittelten Kandidaten innerhalb einer Woche nach Abschluss der Vermittlung direkt einstellen oder anderweitig beauftragen, ist die vereinbarte Vermittlungsgebühr ebenfalls zu entrichten.
§ 5 Haftung
(1) Der Vermittler haftet nicht für die Vertragserfüllung durch die vermittelten Fachkräfte oder Auszubildenden.
(2) Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermittlers verursacht wurden, haftet dieser uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare, typische Schäden begrenzt.
§ 6 Datenschutz
(1) Der Vermittler verpflichtet sich, sämtliche Datenschutzvorgaben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die übermittelten Daten der vermittelten Kandidaten rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vermittlung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweils anderen Partei weiterzugeben.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
§ 9 Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das Gericht am Sitz des Vermittlers zuständig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Anforderungen an Vermittelte
1. Ausbildung und Qualifikation
- Abgeschlossene Ausbildung: Bewerber müssen eine anerkannte Ausbildung oder ein Studium im medizinischen Bereich (z. B. Medizin, Pflege, Physiotherapie) erfolgreich abgeschlossen haben.
- Berufszulassung: Für reglementierte Berufe wie Ärzte ist eine gültige Approbation oder Berufserlaubnis zwingend erforderlich.
- Spezialisierungen: Zusätzliche Qualifikationen, wie Facharztausbildungen oder spezifische Pflegezertifikate, sind von Vorteil.
2. Berufserfahrung
- Praxiskenntnisse: Je nach Fachgebiet sind 1–3 Jahre Berufserfahrung in einer relevanten Position erforderlich.
- Vielfältige Erfahrung: Erfahrungen in unterschiedlichen Einrichtungen (z. B. Akutversorgung, Langzeitpflege) sind wünschenswert.
- Spezialisierte Praxis: Fachkräfte in spezifischen Bereichen, wie Onkologie oder Kardiologie, sollten einschlägige Erfahrung vorweisen können.
3. Fachliche Kompetenzen
- Fundiertes Fachwissen: Vertiefte Kenntnisse über Diagnosen, Behandlungen und Abläufe im medizinischen Bereich.
- Praktische Fähigkeiten: Nachgewiesene Fertigkeiten, wie chirurgische oder therapeutische Kompetenzen.
- Notfallkompetenz: Erfahrung in der Notfallversorgung ist in vielen Berufen unerlässlich.
4. Soziale Kompetenzen
- Kommunikationsstärke: Klare, einfühlsame Kommunikation mit Patienten, Angehörigen und Kollegen.
- Teamfähigkeit: Effiziente Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams.
- Empathie: Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Bedürfnisse der Patienten.
5. Fort- und Weiterbildungen
- Lebenslanges Lernen: Kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungen, um auf dem neuesten Stand der Medizin zu bleiben.
- Spezialisierte Schulungen: Zusätzliche Qualifikationen, z. B. im Bereich Hygiene oder Notfallmanagement, sind von Vorteil.
6. Flexibilität und Belastbarkeit
- Anpassungsfähigkeit: Bereitschaft zu Schichtarbeit sowie Einsätzen an Wochenenden und Feiertagen.
- Stressresistenz: Die Fähigkeit, auch in anspruchsvollen Situationen ruhig und professionell zu agieren.
7. Referenzen
- Nachweisbare Leistung: Positive Referenzen von vorherigen Arbeitgebern oder Kollegen sind wünschenswert.